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Decke Wormbach

Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum

Was beschlossen wurde – und wie es weitergeht

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums Paderborn sind nach einer Phase der Beteiligung und Beratung zentrale Entscheidungen oder konkretisierende Beschlüsse getroffen worden. Viele Menschen aus Pastoralen Räumen, Gremien und Einrichtungen haben sich eingebracht – unter anderem in Regionalkonferenzen, durch Voten lokaler Gremien und durch Rückmeldungen aus der Praxis der Pastoral vor Ort. Der Diözesanpastoralrat und die Erzbischöfliche Leitungskonferenz haben die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Resonanzen nun auf den Weg gebracht.

Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein. Unser Pastoraler Raum gehört künftig zum Seelsorgeraum Hochsauerland-Mitte. Dazu gehören 45 Gemeinden in zwei Pastoralen Räumen.

Seelsorgeräume werden zum neuen Kirchenjahr errichtet

Die neuen Seelsorgeräume werden zum 1. Advent 2026 errichtet. Damit beginnt eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihre pastoral-inhaltliche Ausgestaltung vorbereitet werden. Wichtig ist: Mit der Errichtung ist nicht automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich verändern. Diese Fragen werden in den kommenden Schritten und mit dem Start der jeweiligen Leitungstrios im Seelsorgeraum beraten werden. Die bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren, Pfarrbeauftragten und Pastoralen Koordinatorinnen und Koordinatoren bleiben im Regelfall zunächst in ihren Ämtern. Die Übergangsleitung wird in der Regel durch die heutigen Dechanten wahrgenommen. Sie bereiten die neuen Räume vor, führen die Beteiligten zusammen und begleiten die nächsten Schritte.

„Ankerzeit“ startet

Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine „Ankerzeit“ vorgesehen. In dieser Zeit sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte und weitere Interessierte im neuen Seelsorgeraum besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen. So soll die Veränderung nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich gestaltet werden.

Eine Pfarrei pro Seelsorgeraum

Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen. Das macht Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und die Verwaltung schlanker. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028 vorgesehen. Das kirchliche Leben kann neben thematischen, zentraleren Angeboten auch weiterhin vor Ort stattfinden: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, Gruppen und Initiativen. Dafür sollen lokale Verantwortungsstrukturen ausgebaut werden, in denen Engagierte wie bisher Verantwortung übernehmen – etwa für Gottesdienste und Andachten, thematische Angebote, Gebäude oder konkrete Aufgaben am Ort. Bedingung ist, dass sich Menschen mit ihrem Engagement einbringen.

Künftig wird es in jedem Seelsorgeraum ein Pastorales Zentrum, mehrere verlässliche Orte und ein multiprofessionelles Pastoralteam geben. Das Pastorale Personal wird perspektivisch auf Ebene des Seelsorgeraums eingesetzt und arbeitet stärker zu vereinbarten thematischen Schwerpunkten.

Leitungstrio für jeden Seelsorgeraum

Geleitet wird der Seelsorgeraum kooperativ durch ein Trio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand. In ehrenamtliches Engagement soll durch Begleitung, Qualifizierung und spirituelle Stärkung investiert werden. Zudem wird pro Seelsorgeraum eine hauptberufliche volle Stelle zur Engagementförderung geschaffen. Auch die Verwaltung auf Bistumsebene wird neu geordnet, damit Seelsorgeräume, Einrichtungen und Engagierte vor Ort professionell unterstützt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

In den künftigen Seelsorgeräumen beginnt eine Bestandsaufnahme, das Profil Phase 1
Welche Orte, Angebote, Stärken, Themen, Projekte und Herausforderungen prägen das kirchliche Leben?

Die ersten Stellen zur Engagementförderung werden besetzt. Zugleich werden lokale Verantwortungsstrukturen weiter ausgearbeitet und vorbereitet.

Zum neuen Kirchenjahr werden alle Seelsorgeräume errichtet. Damit beginnt die Übergangszeit.

Die neuen Seelsorgeräume wachsen in einer geistlichen „Ankerzeit“ zusammen. Haupt- und Ehrenamtliche sowie Interessierte lernen einander weiter kennen, geistliche Angebote begleiten den Übergang, Erfahrungen und Fragen werden aufgenommen.

Der Personaleinsatzplan für das Pastorale Personal wird veröffentlicht. 

Die neue Bistumsverwaltung nimmt ihre Arbeit auf und soll Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verantwortliche vor Ort verlässlicher unterstützen.

Erste Kirchengemeinden fusionieren im Seelsorgeraum zu einer Pfarrei. Weitere Fusionen erfolgen in den folgenden Jahren sukzessive. Parallel zu den Fusionen werden überörtliche und lokale Verantwortungsstrukturen (z.B. Ausschüsse) aufgebaut.

Die  Leitungstrios  beginnen in Kohorten – jeweils nach Vorbereitung und Qualifizierung. Mit Start der Leitungstrios:  Die Seelsorgeräume werden in einer weiteren  Profilphase 2  inhaltlich ausgestaltet: Pastorales Zentrum, verlässliche Orte, Schwerpunkte und konkrete Formen der Zusammenarbeit werden weiterentwickelt.

Digitale „Aktuelle Stunde“ am 21. Mai thematisiert Veränderungen

Auch wenn die grundlegenden Rahmensetzungen auf Bistumsebene erfolgt sind, ist damit nicht jede Detailfrage beantwortet. Vieles wird vor Ort weiter zu klären und zu gestalten sein: Welche Prioritäten setzen wir in der Seelsorge? Welche Schwerpunkte entstehen? Welche Orte übernehmen welche Aufgaben? Wie werden Engagierte gut begleitet? Wie bleiben Gottesdienste, Sakramente, Seelsorge und Gemeinschaft erreichbar? Wie werden Gebäude, Einrichtungen und Verantwortung vor Ort sinnvoll organisiert?

Über die nächsten Schritte informiert das Erzbistum unter anderem in einer „Aktuellen Stunde der Generalvikare“ am 21. Mai 2026 um 19.30 Uhr. Weitere Informationen, Hintergründe und Antworten auf häufige Fragen gibt es unter:
bistumsprozess.de

In dem folgenden Video wird der Begriff des Seelsorgeraumes noch einmal ausführlich erklärt: