Seite Ende Mai sind Gottesdienstbesucher namentlich zu erfassen, um im Falle von Corona-Erkrankungen die Infektionsketten nachverfolgen zu können. Das hält die aktualisierte Coronaschutz-Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest.
Daher werden Name, Adresse und Telefonnummer von jedem Gottesdienstbesucher aufgenommen – mehr Daten sind nicht erforderlich. Die Daten werden für vier Wochen aufbewahrt. Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“